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   OLG Koblenz, 28.06.1985 - 1 Ws 318/85   

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https://dejure.org/1985,5907
OLG Koblenz, 28.06.1985 - 1 Ws 318/85 (https://dejure.org/1985,5907)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.06.1985 - 1 Ws 318/85 (https://dejure.org/1985,5907)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Juni 1985 - 1 Ws 318/85 (https://dejure.org/1985,5907)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 1048
  • Rpfleger 1985, 442
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 08.08.2018 - 2 U 7/18

    Räumung eines Wettbüros auf ehemaligem Galopprennbahngelände

    Hierunter fallen einerseits der Entscheidungstenor, andererseits der Aussteller bzw. die Entscheidungsperson sowie Ort und Zeit der Entscheidung (BVerwG Beschl. v. 18.10.2012 - 8 B 18/12; NVwZ-RR 2013, 125; OLG Koblenz MDR 1985, 1048 [OLG Koblenz 28.06.1985 - 1 Ws 318/85] ; Deiseroth jurisPR-BVerwG 3/2013 Anm. 3).
  • BGH, 25.02.1988 - 1 StR 466/87

    Richterliche Tätigkeit - Rechtspfleger - Nachlaßsachen - Vergütung

    Angesichts der Stellung und der Aufgaben, die dem Rechtspfleger in Nachlaßsachen von Gesetzes wegen zugewiesen sind, ist demnach von dem Bestehen einer unmittelbaren und speziellen Vermögensbetreuungspflicht des Rechtspflegers gegenüber den Erben im Sinne des § 266 StGB auszugehen (ebenso OLG Koblenz RPfl 1985, 442 mit zustimmender Anmerkung von Reiß; Hübner in LK 10. Aufl. § 266 Rdn. 40 und Rdn. 53; Palandt-Edenhofer aaO. § 1962 Anm. 2).
  • OLG Frankfurt, 01.12.1992 - 20 W 417/92

    Anfechtung eines Testaments wegen Testierunfähigkeit; Vergütung des

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  • AG Bernau, 05.01.2015 - 26 VI 188/13
    Daraus folgt, dass sich der Rechtspfleger bei seinen Entscheidungen allein von den mutmaßlichen Interessen der unbekannten Erben leiten zu lassen hat (OLG Koblenz, Beschluss vom 28.06.1985, 1 Ws 318/85).
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